Stellungnahme zur Bundestagsabstimmung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen

Veröffentlicht am 31. Mai 2017

von Gabi Weber, MdB

Am morgigen Donnerstag findet im Deutschen Bundestag eine weitreichende Gesetzes- und Grundgesetzänderung statt. Dabei werden in einem Paket verschiedene Maßnahmen verabschiedet, die u.a. die Möglichkeit für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) im Bereich von Schulen und Kitas vorsehen. Im Begleitgesetz zur Grundgesetzänderung werden 3,5 Mrd. Euro für Finanzhilfen für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur bereitgestellt. Damit eine öffentliche Verwaltung eine entsprechende Hilfe erhält, muss das geplante Vorhaben förderfähig sein, was nunmehr auch für Kooperationen mit privaten Unternehmen, also ÖPP, möglich sein soll.

Wieviel ein renditeorientierter Investor während der Vertragslaufzeit investiert, hängt davon ab, ob ein Gebäude nach Vertragsablauf an die öffentliche Hand zurückfällt oder ob das Eigentum beim Investor verbleibt und er das Recht auf Verwertung hat. Der Restwert des Gebäudes lässt sich schwer für einen langen Zeitraum vertraglich festlegen. Entweder kommen daher nach Vertragsablauf je nach ÖPP-Modell auf die öffentliche Hand erhebliche weitere Kosten zu oder ein mit öffentlichen Mitteln bezahltes öffentliches Gebäude geht entschädigungslos in private Hände über.

Zahlreiche negative Beispiele mit ÖPP machen mich skeptisch, dass dies der richtige Weg ist. Statt wie geplant möglichen Investoren Vorfinanzierungen ihrer Vorhaben zu ermöglichen, sollten die Kommunen mit dem ihnen vom Bund zur Verfügung gestellten Geld selbst Projekte umsetzen. Marktwirtschaftliche Ideale haben im Bildungsbereich nichts zu suchen, denn sie führen am Ende in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Gerade die Menschen, die sich nur wenig leisten können, schon gar keine privaten, auf Gewinn ausgerichteten Angebote, sind auf staatliche Leistungen, auch im Bildungsbereich, angewiesen.