Freihandelsabkommen

Veröffentlicht am 10. Februar 2014
Hilde Mattheis, MdB

Hilde Mattheis, MdB

Liebe Genossinnen und Genossen,

die EU und die USA verhandeln über ein Freihandelsabkommen bei dem es nicht nur um zollfreien Handel geht, sondern auch um gemeinsame Standards.

Verbraucherschützer, Gewerkschaften und andere Organisationen machen zu Recht auf Gefahren aufmerksam. Und auch in der EU-Kommission wird die Debatte zunehmend kritischer.

Nun hat der politische Druck für einen ersten Schritt zu mehr Transparenz bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen der EU mit den USA geführt.

Dazu hat sicher auch die Kampagne von www.campact.de beigetragen, die innerhalb eines Monats über 320.000 Menschen zur Unterschrift gegen das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA bewegen konnte.

Der zuständige EU-Handelskommissar hat in einer Teilfrage – dem sogenannten Investitionsschutz für Unternehmen – die Verhandlungen für 3 Monate ausgesetzt und will eine öffentliche Befragung abwarten, bevor sie fortgesetzt werden sollen.

Die zur Diskussion stehenden Investitionsschutzklauseln sollen Streitigkeiten von Unternehmen mit Staaten vor einem eigens dafür installierten Schiedsgericht regeln, dass jedoch weder demokratisch legitimiert noch kontrolliert ist.

Die Unternehmen könnten damit praktisch außerhalb staatlicher Rechtssysteme unbegrenzt Schadensersatzansprüche geltend machen und sie so vor „ungerechtfertigten“ Ansprüchen etwa durch die europäische Umwelt- oder Sozialgesetzgebung schützen.

Die bisherigen Verhandlungen wurden entgegen der sonstigen EU-Praxis mit wenig Transparenz und Beteiligung von Parlamenten und der Öffentlichkeit geführt. So hatte die EU-Kommission den Text des Verhandlungsmandats nicht vollständig veröffentlicht.

Der Begriff Freihandel scheint aufgrund von Verhandlungen in der Vergangenheit vor allem mit dem Abbau von Zöllen und Subventionen verknüpft zu sein, aber diese Fragen spielen keine wesentliche Rolle mehr. Bei dem auszuhandelnden Abkommen geht es vielmehr um
sogenannte „nicht tarifäre Handelshemmnisse“. Es geht im Wesentlichen um die Angleichung und Harmonisierung von Schutzregeln und Standards.

Dabei prallen jedoch zwei völlig unterschiedliche Regelungssysteme aufeinander: Während die EU nach dem Prinzip der Prävention Zulassungen etwa für Gentechnikprodukte genehmigt, wird in den USA das Verbot erst dann ausgesprochen, wenn die Schädlichkeit
bewiesen ist. Entsprechend unterschiedlich ist die Haftungsfrage geregelt.

Mit den Ergebnissen der Verhandlungen sind deshalb viele Auslegungsstreitigkeiten der jeweiligen Rahmengesetzgebung vorprogrammiert und die Gefahr der Außerkraftsetzung
von bisher gültigen gesetzlichen Regelungen fast unvermeidlich.
Umso sorgfältiger und transparenter müssen diese Verhandlungen geführt werden. Das heißt auch unter umfassender Beteiligung des Europaparlaments und der nationalen Parlamente.

Ob mit der Teilaussetzung eine erste Weichenstellung in diese Richtung stattgefunden hat, bleibt offen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Verhandlungen wie das erste Vorgängermodell MAI (Multilaterales Investitionsabkommen) in den 1990er Jahren scheitern.

Wir – das Forum DL21 – werden dieses Thema kritisch begleiten.
Mit diesem Reader wollen wir die inhaltliche Auseinandersetzung unterstützen.

Eure

Hilde Mattheis,MdB
Vorsitzende des Forums DL21

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