Kompromiss zum §219a ist unzureichend

Veröffentlicht am 13. Dezember 2018

Berlin, 13.12.2018 – Anlässlich des Kompromissvorschlags der Bundesregierung zum §219a äußert sich die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, Bundesvorsitzende des Forums Demokratische Linke 21:

 

„Ich bin mit dem Kompromiss, den die Bundesminister vorgelegt haben, nicht zufrieden.“, erklärt Mattheis. „Ich hätte erwartet, dass klargestellt wird, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Angst vor Strafverfolgung informieren dürfen und Frauen das Recht haben, sich zu informieren. Beides liefert der Kompromiss nicht. Das Informationsrecht wird schwammig an den Staat und staatlich beauftragte Stellen überwiesen. Ärztinnen und Ärzte sollen lediglich auf diese nicht näher definierten Informationen hinweisen, offenbar aber nicht mehr selber informieren dürfen. Mit diesem Misstrauensvotum gegen die Ärzteschaft bin ich nicht einverstanden. Es schafft keine Klarheit, sondern erschwert die Situation der Ärztinnen und Ärzte und in der Folge der betroffenen Frauen.“

„Das Papier der Bundesminister ist ein weiteres Beispiel dafür, wie versucht wird unterschiedliche Gesellschaftsentwürfe von Union und SPD mit Formelkompromissen zu übertünchen. Die SPD steht für die Selbstbestimmung in der Lebensplanung und für ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis. Beides wird meiner Meinung nach mit diesem Kompromiss nicht gestärkt“, kritisiert Mattheis