Initiativantrag sachgrundlose Befristung abschaffen

Veröffentlicht am 10. Dezember 2021

Initiativantrag: Sachgrundlose Befristung abschaffen

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen muss in der kommenden Bundesregierung stärker reguliert werden als es im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Das beinhaltet folgende Aspekte:

Eine Befristung ohne Sachgrund darf nicht mehr zulässig sein.

Bei der Befristung mit Sachgrund darf eine Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschritten werden.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Öffnungsklausel, die in eng begrenzten Ausnahmen ein Überschreiten einer Höchstdauer ermöglicht, muss verhindert werden.

Darüber hinaus muss die Definition der Sachgründe für eine Befristung stärker beschränkt werden.

Begründung

Das vom Bundesparteitag verabschiedete Zukunftsprogramm der SPD besagt: „Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne einen Sachgrund werden wir abschaffen und die vom Gesetz akzeptierten Gründe für eine Befristung kritisch überprüfen.“ Diese Beschlusslage findet sich im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP keineswegs wieder. Stattdessen findet sich im Koalitionsvertrag schlicht keinerlei Regulierung der sachgrundlosen Befristung.

Bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses unter Vorliegen eines Sachgrundes ist mit dem neuen Höchstlimit auf sechs Jahre beim selben Arbeitgeber zwar ein Schritt in die richtige Richtung festzustellen, jedoch reicht dies bei weitem nicht aus. Insbesondere die Öffnungsklausel, die in eng begrenzten Ausnahmen ein Überschreiten dieser Höchstdauer ermöglicht, zeugt von der Notwendigkeit, hier nachzuverhandeln.