DL21: Vollständige Absage an rechtswidrige, anlasslose Vorratsdatenspeicherung nötig

Veröffentlicht am 5. Oktober 2022

Das Forum Demokratische Linke 21 – die Linke in der SPD sieht sich durch das Urteil des EuGH erneut bestätigt und pocht auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags.

Nach über 15 Jahren Diskussion und fünf vorherigen Gerichtsentscheidungen – auf deutscher und europäischer Ebene – hat der Europäische Gerichtshof erneut bestätigt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten mit dem Europarecht unvereinbar ist. Überraschen sollte dieses Ergebnis eigentlich niemanden.

Als Forum DL21 fühlen wir uns daher in unserer ablehnenden Position erneut bestätigt und sprechen uns erneut klar gegen jede Form der anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus – selbst wenn diese örtlich und/oder zeitlich begrenzt ist.

Das nun an einem erneuten Anlauf unter dem Motto „das, was maximal gesetzlich möglich ist“ gearbeitet wird, kritisieren wir scharf.

Leider lassen auch viele der aktuellen Äußerungen der Befürworter auf ein niedriges Verständnis der Technik, unserer Grundrechte in Verbindung mit den bisherigen Urteilen und der Realität der Strafverfolgung schließen. Ein weiterer verfassungswidriger Ansatz ist deshalb leider erneut zu befürchten.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Daten nur „[…] anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden sollen […]“ (Seite 87). Die Ampelregierung – insbesondere die Bundesministerien für Justiz und für Inneres & Heimat – ist nun in der Pflicht, nach dieser Vereinbarung zu handeln.

Den Ansatz des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Login-Falle sehen wir grundsätzlich als gangbare Lösungen ohne Vorratsdatenspeicherung an. Straftaten ließen sich hiermit auch ohne Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten über das Verbindungsende hinaus zielgerichtet verfolgen. Gleichzeitig würde die Allgemeinheut nicht unter Generalverdacht gestellt. Es kommt hier aber auf die konkrete Ausgestaltung an.