§219a gehört jetzt abgeschafft

Veröffentlicht am 11. Dezember 2018

Berlin, 11.12.2018 – Anlässlich der Auseinandersetzung in der Koalition über die Abschaffung des §219a äußert sich die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, Bundesvorsitzende des Forums Demokratische Linke 21:

„Frauen müssen das Recht haben sich zu informieren, Ärzte müssen das Recht haben, ohne Angst vor Strafe zu informieren. Der Paragraph 219a verhindert das, also gehört er abgeschafft.“, forderte Hilde Mattheis am Dienstag.

Der SPD-Parteivorstand hat im April 2018 per Beschluss klargestellt: Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein Grundrecht ist. Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu sachlichen Informationen über medizinische Behandlungen haben.

„Solang Ärzte Angst haben müssen, bei Informationsweitergabe bestraft zu werden, werden sie Informationen nur eingeschränkt oder gar nicht weitergeben. Darunter haben wiederum Frauen zu leiden, die sich nicht rechtssicher informieren können.“, erklärte Mattheis. „Ich warne daher ausdrücklich vor schlechten Kompromissen und Ersatzdebatten, die die sexuelle Selbstbestimmung nicht garantieren. Eine Sozialdemokratie, die an der Seite der Frauen und Ärzte steht, darf sich mit weniger nicht zufrieden geben.“